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Informationen zur Lockerung
Sehr geehrte Eltern,
wie Sie sicher die letzten beiden Tage verfolgen konnten, sind nunmehr Entscheidungen zur schrittweisen Lockerung der Corona-Regelungen beschlossen worden. Für Mecklenburg-Vorpommern sind folgende (für Kita und Schule relevanten) Schritte klar:
Erweiterung der Notfallbetreuung für Kindertagesstätten und Schulen
Die konkreten Festlegungen und Starttermine sollen am Freitag veröffentlicht werden. Schon jetzt wurde dargestellt, dass der Fokus auf alleinerziehende Elternteile, LehrerInnen und ein Elternteil in systemrelevantem Bereich liegen soll. Abschließendes dazu dann ab morgen.
Aufnahme des Schulbetriebes für die Klassenstufe 4
Ab 04.05. wird die 4. Klasse den Schulbetrieb, unter Einhaltung der Hygieneregeln, wieder aufnehmen. Klassenteilungen, weniger Fächer, kleinere Gruppen sind nur einige Anforderungen, die sowohl auf Kinder als auch auf Lehrkräfte dann zukommen werden. Entsprechende organisatorische Dinge werden von uns derzeit erarbeitet, um einen Start zu ermöglichen. Weitere Informationen erhalten Eltern der 4.-Klässler in Kürze. Um Gefährdungen zu vermeiden sollen Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder bei denen ein Familienmitglied einer Risikogruppe angehört, von der Schulpflicht ausgenommen werden. Mit schriftlichem Antrag an die Schulleitung wird dies ermöglicht. Sofern nötig, denken Sie bitte an die Information Schulbus. Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Schulbetrieb für weitere Klassenstufen
Derzeit gibt es keine Termine für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes für weitere Klassenstufen in der Schule.
Essenversorgung
Mit Erweiterung der Notfallbetreuung wird die Küche wieder eröffnet und
die Versorgung aller betreuten Kinder startet wie gewohnt. In diesem
Zuge wollen wir einen Außer-Haus Service / Abholservice für die
Mittagsversorgung für Eltern / Kinder anbieten, die nicht in der
Notfallbetreuung sein können oder wollen. In einem ersten Schritt bitten
wir Sie um eine kurze, formlose Rückmeldung bis Sonntag, den 19.04.2020,
ob Sie einen Abholservice / Bringservice (in dem Falle gleich mit
Adresse) von Mittagessen in Anspruch nehmen würden. In weiteren
Schritten werden dann tatsächliche Umsetzung, maximale Lieferentfernung,
Uhrzeiten, Preisgestaltung etc. geprüft und bei genügend Bedarf zeitnah
umgesetzt.
Negativbescheinigung Verdienstausfallentschädigung
Hier finden Sie das Formular für die Negativbescheinigung für den
Antrag auf Eltern-Entschädigung zu § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz.
Sofern Sie diese Bescheinigung benötigen, teilen Sie uns dies mit und
reichen die ausgefüllte Bescheinigung zur Unterschrift bei uns oder dem
Jugendamt ein. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei uns.
Besonders Danke möchten wir Frau Nonnast sagen, die einige
Kitaerzieherinnen mit Stoffmasken versorgen konnte und nun dabei ist für
die Küche Behelfsmasken zu nähen. Frau Sdunzik, Frau Urban und Frau Förster
sind dabei weitere Stoffmasken herzustellen.
Hier im Bedarfsfall eine kleine Anleitung
https://www.stimme.de/storage/med/medienunternehmen/11288_Anleitung_Mundschutz_naehen_A4_sma.pdf