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Information Änderung Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern,

 

um die Sicherstellung mit medizinischem Personal in den Kliniken des Landes und im Bereich des Pflegepersonals zu gewährleisten, haben das Ministerium für Bildung M-V als auch das Jugendamt Landkreis Rostock folgende Klarstellung für die Notfallbetreuung erlassen:

 

"Alle Personen, die in humanmedizinischen Gesundheits- und Pflegeberufen arbeiten und (!) keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können, werden ab sofort als Härtefälle im Sinne der Ziffer 4 der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 behandelt. Für ihre Kinder ist somit auch dann eine Notfallbetreuung sicherzustellen, wenn nur ein Personensorgeberechtigter in den Gesundheitsberufen arbeitet und der zweite Personensorgeberechtigte nicht in einer der systemrelevanten Berufsgruppen arbeitet."

 

Weiterhin sind MedienvertreterInnen als systemrelevant einzustufen.

 

Auch ist in Fällen des gemeinsamen Sorgerechts, die Sorgeberechtigten jedoch nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, die Zugehörigkeit beider Elternteile zu den Berufsgruppen zu prüfen.

 

 

Alle zukünftig eingehenden Badarfsmeldungen zur Notfallbetreuung werden daher mit den genannten Kriterien geprüft und entschieden. Das Dokument befindet sich hier.

 

Hierzu:

https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/mv-lockert-regeln-zur-kinder-notbetreuung-3038902603.html

 

 

Mit dem folgenden Link erhalten Sie Informationen zur Coronavirus-Eltern-Entschädigung, welches seit gestern beantragt werden kann. Sofern Sie also aufgrund der derzeitigen Kinderbetreuung Verdienstausfälle haben, wäre dies vielleicht eine Option für Sie.

 

https://www.lagus.mv-regierung.de/Services/Blickpunkte/coronavirus-entschaedigung

 

 

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stefan Hagemann

(Dipl. Päd. / M.A. Sozialmanagement)

31.03.2020 10:23 Alter: 4 Jahre